Tel. +49 89 74 91 480Fax 089 7491 4890


info@chp-steuern.deCHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB, Atelierstr. 1, 81971 München


Finden Sie uns auf Google Maps

Spezialisierte steuerliche Beratung für die öffentliche Hand

Die NPO Experts verstehen die komplexen Herausforderungen, vor denen die öffentliche Hand, insbesondere mit Blick auf die Neuerung im Umsatzsteuerrecht nach § 2b UStG, steht. Wir beraten sämtliche Organisationen der öffentlichen Hand wie Städte, Gemeinden, Zweckverbände, sowie Ver- und Entsorger, Stadtwerke und Energieunternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Beratung kirchlicher Rechtsträger. Unser Leistungsspektrum beinhaltet die Übernahme der steuerlichen Deklarationspflichten für juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Ferner stehen wir Ihnen bei Ihren Projekten sowie anstehenden Veränderungen beratend zur Seite und unterstützend Sie bei der Strukturierung von Betrieben gewerblicher Art (BgA), Kommunalunternehmen, Zweckverbänden etc. zur Seite.

Experten

Patrick Fischer
Patrick Fischer

Rechtsanwalt | Steuerberater

Dr. Rafael Hörmann
Dr. Rafael Hörmann

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Stiftungsberater

Unsere Know Hows im Bereich Öffentliche Hand

Jahresabschlüsse

Erstellung von Jahresabschlüssen und Abgabe von Steuererklärungen für Kommunalunternehmen, Eigenbetriebe, Regiebetrieb als Betrieb gewerblicher Art (BgA) und für Eigengesellschaften

Umsatzbesteuerung

Beratung und Unterstützung bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Einführung § 2b UStG

Gründung

Unterstützung bei der Gründung von Eigengesellschaften mit Auswahl und Beratung zu Rechtsformen von Eigengesellschaften

Vorsteuerabzug

Optimierung Vorsteuerabzug: Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der zutreffenden Vorsteuerquote und zeigen Ihnen Gestaltungsspielräume auf.

Kooperationen

Kooperation und Zusammenarbeit im Rahmen einer Public-Private-Partnership

Zuschüsse

Abgrenzung nichtsteuerbarer Zuschüsse zu steuerbaren Entgeltt

Fragen rund um die Öffentliche Hand

Wie wird die öffentliche Hand besteuert?

Die Besteuerung der öffentlichen Hand, vor allem von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Städten sowie Zweckverbänden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erfolgt nach speziellen Regelungen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts lediglich mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) der Körperschaftsteuer. Soweit jurisitische Personen des öffentlichen Rechts jedoch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen oder vermögensverwaltend agieren, unterliegen sie nicht der Körperschaftsteuer. Ebenso unterliegen BgA der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Umsatzsteuer agiert die öffentliche Hand mit Einführung des § 2b UStG grundsätzlich mit sämtlichen Tätigkeiten als umsatzsteuerliche Unternehmerin.

Leistungen

Service
Schulungen
Sponsoring, Spenden und Spendenbescheinigungen
Tax Compliance Systeme
Umsatzsteuer

Stay up to date!

Unser Newsletter liefert die neuesten YouTube-Videos, Veröffentlichungen, spannende Beiträge, aufregende Neuerungen und bevorstehende Veranstaltungen direkt ins Postfach. Jetzt abonnieren und informiert bleiben!

Jetzt anmelden

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder den NPO Experts? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns.

Zum Kontaktformular